Retten bedeutet, Lebensgefahr von Menschen abzuwenden, durch Erste Hilfe Sofortmaßnahmen oder durch Befreien aus einer Zwangslage, z.B. bei Bränden, Überschwemmungen oder
Verkehrsunfällen.
Brände zu löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr, der so genannte abwehrende Brandschutz. Mit verschiedenen Löschtechniken und spezieller Ausrüstung können die unterschiedlichsten Brandarten bekämpft werden. Die Zahl der Brände ist in der vergangenen Zeit aufgrund von höheren technischen Standards und weniger Umgang mit offenem Feuer stark zurückgegangen.
Die Feuerwehr übernimmt das Bergen von Sachgütern (u.a. auch aus dem Gefahrgutbereich), toten Menschen oder Tieren.
Der vorbeugende Brandschutz dient der Vermeidung von Bränden, z.B. durch
Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen, Brandschutzerziehung in der Bevölkerung oder dem Betriebsbrandschutz. Bei größeren Bauvorhaben wird die Feuerwehr in Sachen Brandschutzvorbeugung beratend hinzugezogen. Im Bereich Umweltschutz bekämpft die Feuerwehr z.B. Ölunfälle, Ölspuren auf Straßen oder andere chemische, biologische und atomare Gefahren.
Die Kosten für Feuerwehreinsätze sind im Fall der Gefahrenabwehr (Schadenfeuer und Rettungseinsätze) für die Bürger kostenfrei. Ebenfalls bei einer gutwilliger Alarmierung ohne einen tatsächlichen Schadensfall sind die Kosten durch Steuergelder gedeckt.
Hilfeleistungen in Form von Dienstleistungserbringung (Keller leerpumpen o.ä.) sind in der Regel kostenpflichtig und die Gebühren in der Gebührensatzung der Feuerwehr geregelt.